Unfälle passieren – ob Ihnen als Geschäftsführer:in, Ihren Angestellten oder anderen Mitarbeitenden innerhalb Ihres Unternehmens. Der Arbeitsalltag birgt so manche unvorhersehbaren Tücken. Und diese Tücken reißen schnell große Lücken – in das Nervenkostüm, das Budget und im schlimmsten Fall sogar die Gesundheit von Mensch und Tier. Vielleicht passiert ja aber auch nichts, oder?
Wenn was ist, zahlt sowieso wieder keiner, weil... Darum! Aber halt, was wird alles von dem Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht gedeckelt? Das erfahren Sie hier.
Ein Kurzschluss in deinem Unternehmen führt zu einem Brand, angrenzende Gebäude fangen ebenfalls Feuer und es entsteht ein hoher Sachschaden.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Schaden schnell und unkompliziert reguliert.
Die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens transportieren einen sperrigen Schrank durch das Treppenhaus. Dabei geht aufgrund mangelnder Sorgfalt ein Fenster zu Bruch. Der Eigentümer macht das Umzugsunternehmen für den Schaden am Haus haftbar.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung wird der Schaden schnell und unkompliziert reguliert.
Eine Baustelle auf Ihrem Betriebsgrundstück ist nicht ausreichend beleuchtet und abgesichert. Es kommt zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Passant schwer verletzt und dauerhaft berufsunfähig wird. Behandlungskosten und Rentenzahlungen müssen übernommen werden. Gesamtkosten: 1,4 Mio. Euro.
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung wird auch dieser Schaden reguliert.
Mit Deckungserweiterungen können zusätzliche Leistungen, in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart, eingeschlossen werden.
Asbestdeckung für Baubetriebe
Mitversicherung von Drohnen/Kopter mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro bis max. 25 kg Abfluggewicht für alle versicherbaren Betriebsarten
Erweiterte Produkthaftpflicht mit einem Sublimit von einer Million Euro für Handelsbetriebe, Baubetriebe, Land- und Forstbetriebe
Erweiterung der Umweltrisikoversicherung für weitere Anlagen und Umweltrisikoversicherung inkl. Umweltschäden auf eigenen Grundstücken und am Grundwasser mit einem Sublimit von einer Million Euro (Schäden an Böden gemäß Bundesbodenschutzgesetz)
Bau: Schäden am Gewerk des Subunternehmers bzw. der Subunternehmerin und Schäden am eigenen Gewerk
Bau: Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden
Betreuungseinrichtungen, Heime u. ä.: Schäden durch betreute Personen
Reiseveranstalter*in, Hotel, Gastronomie u. ä.: Vermögensschäden aus der Tätigkeit als Reiseveranstalter*in
Mit Deckungserweiterungen können zusätzliche Leistungen, in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart, eingeschlossen werden.
Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem von der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden.
Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern.